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Bundessteuer-Identifikationsnummer
Eine
Bundessteuernummer (auch bekannt als “95 –
Nummer” als “E.I.N. – Nummer oder als
“Steuerkennnummer”) kann durch Fertigstellung
und Ausfüllen des IRS – Formulars SS-4 erteilt
werden. Eine Arbeitgeberkennnummer (E.I.N.) kann
erforderlich sein, wenn der Bewerber:
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ein
neues Gewerbe begonnen hat
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Arbeitnehmer
eingestellt hat (oder einstellen wird)
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eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
oder eine Aktiengesellschaft ist
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ein
Bankkonto eröffnet hat
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die
Unternehmensart geändert hat
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einen
laufenden Betrieb aufgekauft hat
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einen
Anlage- oder Vorsorgeplan aufgestellt hat
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abzugssteuerpflichtig
ist
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