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Bundessteuer-Identifikationsnummer

Eine Bundessteuernummer (auch bekannt als “95 – Nummer” als “E.I.N. – Nummer oder als “Steuerkennnummer”) kann durch Fertigstellung und Ausfüllen des IRS – Formulars SS-4 erteilt werden. Eine Arbeitgeberkennnummer (E.I.N.) kann erforderlich sein, wenn der Bewerber:

  • ein neues Gewerbe begonnen hat

  • Arbeitnehmer eingestellt hat (oder einstellen wird)

  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft ist

  • ein Bankkonto eröffnet hat

  • die Unternehmensart geändert hat

  • einen laufenden Betrieb aufgekauft hat

  • einen Anlage- oder Vorsorgeplan aufgestellt hat

  • abzugssteuerpflichtig ist
     

   

 

 

 

 




 

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